Spanisches Recht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und spanischer Mandanten mit Immobilieneigentum in Spanien. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fällen des deutsch-spanischen Vertragsrechts im privaten wie im wirtschafts-/handelsrechtlichen Bereich, wie z. B. mit der Gründung von spanischen Gesellschaften oder mit Handelsvertreterverträgen.