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Internationales Recht

Sämtliche Fälle mit Auslandsbezug werfen die Frage nach der Anwendung einer oder mehrerer Rechtsordnungen auf.

Dabei bedarf es der fachlich fundierten Kenntnis bi- und multinationaler Staatsverträge sowie der jeweiligen nationalen internationalprivatrechtlichen Vorschriften.

Wir begleiten Sie sicher auf dem Weg zur Lösung Ihres internationalen Rechtsproblems, egal ob es auf dem Gebiet des

  • Immobilienrechts oder des

  • Erbrechts

liegt. Hauptsächlich bearbeiten wir in diesem Bereich Fälle mit Bezug zu Ländern der EU.

Wir beraten Sie
  • sowohl in außergerichtlichen wie auch in gerichtlichen Fragen.

  • sowohl vor deutschen als auch vor ausländischen Gerichten unter Berücksichtigung des für Sie günstigeren Gerichtsstandes sowie – soweit erforderlich – unter Einschaltung eines mit uns kooperierenden Kollegen im Ausland.

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