Internationales Recht
Sämtliche Fälle mit Auslandsbezug werfen die Frage nach der Anwendung einer oder mehrerer Rechtsordnungen auf.
Dabei bedarf es der fachlich fundierten Kenntnis bi- und multinationaler Staatsverträge sowie der jeweiligen nationalen internationalprivatrechtlichen Vorschriften.
Wir begleiten Sie sicher auf dem Weg zur Lösung Ihres internationalen Rechtsproblems, egal ob es auf dem Gebiet des
Immobilienrechts oder des
Erbrechts
liegt. Hauptsächlich bearbeiten wir in diesem Bereich Fälle mit Bezug zu Ländern der EU.
Wir beraten Sie
sowohl in außergerichtlichen wie auch in gerichtlichen Fragen.
sowohl vor deutschen als auch vor ausländischen Gerichten unter Berücksichtigung des für Sie günstigeren Gerichtsstandes sowie – soweit erforderlich – unter Einschaltung eines mit uns kooperierenden Kollegen im Ausland.
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